Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Campingplatz

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Campingplatzes

  1. ACHTUNG: Die Campingfläche wird nur für Festivalbesucher mit gültigen Festivalticket und Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenem Bändchen) ausgelegt. Das Betreten und Campen ohne die zuvor benannten Voraussetzungen ist nicht gestattet. Die Gebühren für vorher "versehentlich" erworbene Campingkarten werden NICHT zurückerstattet!
  2. Das Campen ist ausdrücklich nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.
  3. Der Campingplatz ist ab Donnerstag, 17.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muss spätestens am Montag bis 12.00 Uhr erfolgt sein. (-> siehe Campinginfos)
  4. Die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes ist kostenlos.
  5. Offenes Feuer ist auf dem gesamten Festivalgelände (inklusive Camping- und Parkplatz sowie allen angrenzenden Grünflächen) verboten.
  6. Das Grillen ist auf dem Campinggelände verboten.
  7. Der Verkauf und das Anbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt. Das Mitführen von Lebensmitteln und Getränken zum privaten Verzehr ist auf dem Campingareal ohne Mengeneinschränkung möglich. Ausgenommen hiervon sind Glasbehältnisse jeglicher Art. Diese dürfen wegen möglicher Unfall- und Verletzungsgefahren unter keinen Umständen mitgeführt werden.
  8. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe (dazu zählen auch Dudelsäcke, umfunktionierte Bierfässer und andere improvisierte Musikinstrumente) ist in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.
  9. Mit dem Veranstalter ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich das Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  10. Der Benutzer hat sein Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Das Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist verboten. Für das Ein- und Ausladen stehen speziell ausgewiesene Ladezonen zur Verfügung. Nach erfolgter Be- oder Entladung muss das Fahrzeug unverzüglich auf einer ausgewiesenen Parkfläche abgestellt werden. Fahrzeuge, die über die reine Be- oder Entladezeit hinaus die Ladezone blockieren, werden durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen auf Kosten des Fahrzeughalters unverzüglich entfernt.
  11. Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt.
  12. Die Müllentsorgung hat Montag, bis spätestens 12.00 Uhr, zu erfolgen. Die genauen Öffnungszeiten der gesonderten Müllabgabestellen werden vor Ort bekannt gegeben.
  13. Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen. Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen.
  14. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist stets Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht zur Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung vor.