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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Campingplatz |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für die Benutzung des Campingplatzes - ACHTUNG: Die
Campingfläche wird nur für Festivalbesucher mit gültigen Festivalticket
und Campingzusatzticket (bzw. mit dem entsprechend ausgewiesenem Bändchen)
ausgelegt. Das Betreten und Campen ohne die zuvor benannten
Voraussetzungen ist nicht gestattet. Die Gebühren für vorher
"versehentlich" erworbene Campingkarten werden NICHT
zurückerstattet!
- Das Campen ist
ausdrücklich nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige.
- Der Campingplatz ist ab
Donnerstag, 17.00 Uhr geöffnet. Die Abreise muss spätestens am Montag bis
12.00 Uhr erfolgt sein. (-> siehe Campinginfos)
- Die Benutzung der
sanitären Einrichtungen (Dixies) des Campingplatzes ist kostenlos.
- Offenes Feuer ist auf
dem gesamten Festivalgelände (inklusive Camping- und Parkplatz sowie allen
angrenzenden Grünflächen) verboten.
- Das Grillen ist auf dem
Campinggelände verboten.
- Der Verkauf und das Anbieten
von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art ist auf dem
Campingplatz strikt untersagt. Das Mitführen von Lebensmitteln und
Getränken zum privaten Verzehr ist auf dem Campingareal ohne
Mengeneinschränkung möglich. Ausgenommen hiervon sind Glasbehältnisse
jeglicher Art. Diese dürfen wegen möglicher Unfall- und
Verletzungsgefahren unter keinen Umständen mitgeführt werden.
- Der Betrieb von Geräten
zur Musikwiedergabe (dazu zählen auch Dudelsäcke, umfunktionierte
Bierfässer und andere improvisierte Musikinstrumente) ist in der Zeit
zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung
erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit
Kopfhörern.
- Mit dem Veranstalter
ist kein Verwahr- oder Bewachungsauftrag abgeschlossen. Die Benutzung des
Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Die Campinggebühr ist lediglich
das Entgelt für den Platz, auf dem das Zelt abgestellt und aufgebaut
werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere
Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
- Der Benutzer hat sein
Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung anderer Benutzer ausgeschlossen
und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Das
Befahren des Campinggeländes mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist
verboten. Für das Ein- und Ausladen stehen speziell ausgewiesene Ladezonen
zur Verfügung. Nach erfolgter Be- oder Entladung muss das Fahrzeug
unverzüglich auf einer ausgewiesenen Parkfläche abgestellt werden.
Fahrzeuge, die über die reine Be- oder Entladezeit hinaus die Ladezone
blockieren, werden durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen
auf Kosten des Fahrzeughalters unverzüglich entfernt.
- Der Campingplatz ist
sauber zu verlassen. Müll ist in die zur Verfügung gestellten Müllsäcke zu
entsorgen. Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden
Verursachern in Rechnung gestellt.
- Die Müllentsorgung hat
Montag, bis spätestens 12.00 Uhr, zu erfolgen. Die genauen Öffnungszeiten
der gesonderten Müllabgabestellen werden vor Ort bekannt gegeben.
- Der Campingplatz ist
nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen.
Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen.
Kommt der Benutzer dieser Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die
Schäden auf Kosten des Benutzers beheben oder durch Dritte auf Kosten des
Benutzers beseitigen lassen.
- Den Anweisungen des
Personals des Veranstalters ist stets Folge zu leisten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt ein Verweis vom
Campinggelände; weiter behält sich der Veranstalter in solchen Fällen das Recht
zur Einleitung zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung vor.
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